Fahrordnung:

für die Vermietung von Booten und Wassertretern

  1. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme ist auch im Verkehr auf dem Wasser oberstes Gebot.
  2. Stets rechts fahren und ausweichen sowie die Nähe größerer Fahrzeuge meiden.
  3. Für eventuelle Schäden sind die Fahrgäste ersatzpflichtig. Die erste angefangene Stunde ist voll zu zahlen, danach erfolgt halbstündliche Abrechnung. Bis Sonnenuntergang sind die Boote beim Bootsverleih wieder abzugeben.
  4. Vom Personal erteilten Weisungen und Auflagen sind Folge zu leisten.


Nicht für Kunden, nur für Missgönner:
Im Falle von Namensrecht-/Domainstreitigkeiten bzw. Abmahnungen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren: webmaster@rent-a-boat-berlin.com. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.


Bootsvermietung " Rent a´ Boat " Inh.: R. Polauke
12435 Berlin, An der Abteibrücke
Tel.: 0177 / 2 9932 62